Faire Beiträge - Stabilität seit 1999 So einfach und nachvollziehbar kann eine faire Beitragsberechnung sein: Vergessen Sie die ganze "Rechnerei" mit dem Wert 1914 und in diesem Zusammenhang auch die "schleichenden" Beitragserhöhungen ! Es geht viel fairer und einfacher: Höchstentschädigung EUR 1, 3 Millionen Da wir für die Beitragskalkulation keine Versicherungssumme ansetzen, sondern in erster Linie nach der Wohnfläche berechnen, entsteht kein Nachteil, wenn wir im Versicherungsvertrag die maximale Entschädigung von bedingungsgemäß EUR 1,3 Millionen ausweisen. Sinn und Zweck dieser -in einigen Fällen möglicherweise "überzogenen" Wertfestlegung- ist, dass außer dem eigentlichen Neuwert des Gebäudes auch noch eine Reihe von Zusatzleistungen denkbar sind. Keine Unterversicherung, wenn die Wohnfläche korrekt angegeben wird ! Bitte beachten: Im Keller- und Dachgeschoss sind die Flächen von bewohnbaren Räumen wie z.B. Studio, Sauna, Hobby- / Partyraum, Arbeitszimmer usw. beitragspflichtig, nicht aber Waschküche, Heizungsraum, Abstellraum. Dabei ist die momentane Nutzung unerheblich. Wenn solche Flächen vorhanden sind, müssen sie bei der Angabe "Wohnfläche" berücksichtigt werden, da wir die Beitragskalkulation nicht aus irgendwelchen Summen vornehmen, sondern uns in erster Linie nach dem Umfang (Wohnfläche) richten. Anfrage - ganz einfach online Hinweis für Neubauten: Der Versicherungsschutz beschränkt sich vorerst auf die Risiken Brand, Blitzschlag, Sturm sowie Hagel. Diese eingeschränkte Deckung wird beitragsfrei geboten. Der volle Versicherungsschutz der "AAG Gebäude-Vollkasko" und damit die Beitragszahlungspflicht beginnt erst ab Fertigstellung (Bezugsfertigkeit) des Hauses. |