Zusammenfassung - so einfach kann ein
optimaler Schutz sein !
AAG Vollschutz
Es geht viel einfacher, fairer und verständlicher:
Man muss einfach umdenken und
sich von den vorgegeben "Zwängen der
Standardversicherungen" lösen.
Versichert ist jede nur
denkbare Zerstörung oder Beschädigung !
Da brauchen Sie natürlich auch keine
Elementarschaden-Versicherung zusätzlich abschließen. Der
Elementarschaden-Schutz ist obligatorisch gegeben !
Unsere AAG® Gebäude-Vollkasko ist nicht mit normalen
"aufgeblähten" Deckungskonzepten zu vergleichen; sie
ist eine echte Allgefahren-Deckung ohne das übliche Wenn &
Aber von herkömmlichen Gebäudeversicherungen. Die Allgefahren
(Allrisk) - Deckung kennt keine Risikoeingrenzungen wie zum
Beispiel Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch,
Elementarschaden und schon gar nicht die ärgerlichen Klauseln.
Denken Sie nur einmal an die Definition Sturm (Windstärke
8). Uns interessiert nicht die Windgeschwindigkeit, sondern nur
der entstandene Schaden am Gebäude, der ja auch schon durch
eine Luftbewegung mit der "Stärke 7" oder noch
weniger entstehen kann.
Einfach umdenken !
Das Prinzip der
Allgefahren-Versicherung (Allriskdeckung) ist ganz einfach
anhand dieser Ausschlüsse erklärt:
Nur Schäden / Risiken, die explizit hier aufgeführt sind
fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Deshalb braucht es
auch keine Aufzählungen über den Versicherungsumfang, wie dies
bei allen herkömmlichen Wohngebäudeversicherungen der Fall
ist.
Nicht versichert sind Schäden, die durch
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Krieg, Kernenergie und radioaktive Strahlung
entstehen.
Ferner Schäden durch mangelnde Instandhaltung, Abnutzung,
Verschleiß, Alterung, Reißen, Setzen, Schrumpfen oder Dehnen,
Verfall, Rost, Feuchtigkeit, Schwamm, Insekten und sonstige Schädlinge,
Bedienungs-, Fabrikations-, Planungs- sowie Materialfehler. Die
Folgeschäden sind jedoch mitversichert !
Anmerkung hierzu: Die wenigen Ausschlüsse müssen
sein, weil man ansonsten bei einer Allgefahren-Deckung alle
Reparatur-, Unterhalts- und Sanierungskosten zu tragen hätte. Würden
wir nur die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementar
abdecken, wie dies bei herkömmlichen Gebäudeversicherungen der
Fall ist, wären solche Ausschlüsse natürlich überhaupt nicht
erforderlich.
Ein Rundumschutz für Haus & Zubehör
Gebäude (einschließlich Fundamente, Grund- sowie
Kellermauern) und Garagen sind mit allen Bestandteilen und Zubehör
versichert
Auch weiteres Zubehör, wie zum Beispiel freistehende
Antennen, Beleuchtungsanlagen, Ständer, Masten, elektrische
Freileitungen, Markisen, Schilder, Pergolen, Überdachungen,
Briefkastenanlagen, Schwimmbecken, Schuppen, Gartenhäuser,
Kinderspielplatz, Gewächshäuser, Hundezwinger, Müllcontainer,
Flüssiggastanks, Terrassenbefestigungen, Hof- und
Gehsteigbefestigungen, Einfriedungen, sowie Wasser- Gas-, Wärme-
und Elektrizitätszähler - auch soweit sie sich im fremden
Eigentum befinden, und der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr
trägt.
Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserzu- und
ableitungsrohren, Heizungsrohren (einschließlich Solarheizung,
Sprinkler- und Wärmepumpenanlagen), sind auch dann
mitversichert, wenn sich die Rohre außerhalb des Gebäudes auf
dem Grundstück oder außerhalb des Grundstückes befinden und
der Versicherungsnehmer zur Unterhaltung dieser Rohre
verpflichtet ist.
Es gibt keine Klauseln; alles obligatorisch mitversichert
- kein Einschluss kann mehr vergessen werden !
AAG Gebäude-Vollkasko - Vollschutz ohne
"Wenn & Aber" !
Volle Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit !
Der Versicherer verzichtet bei der von ihm gezeichneten AAG
Gebäude-Vollkasko uneingeschränkt auf die ansonsten übliche
Einrede "Grobfahrlässigkeit".
Die Problematik, wann Unachtsamkeit eine grobe Fahrlässigkeit
ist, beschäftigt anderswo reihenweise Gerichte und führt
laufend zu Beschwerden beim Ombudsmann der
Versicherungswirtschaft.
Da Kunden der AAG Gebäude-Vollkasko einen besonders
wertvollen Versicherungsschutz genießen, sollen sie auch in
diesem Punkt besser gestellt sein als Versicherungsnehmer von
normalen Gebäudeversicherungen
Nicht so wichtig - aber daran haben wir auch
gedacht !
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten als
Folge eines Versicherungsfalles sind bis zu EUR 260.000,00
mitversichert.
Sachverständigenkosten bis EUR 55.000,00. Übersteigt der
entschädigungspflichtige Schaden den Betrag von EUR 20.000,00,
so werden auch die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden
Kosten eines Sachverständigenverfahrens ersetzt.
Dekontaminationskosten bis EUR 260.000,00 (Kosten, die der
Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge
einer Kontamination durch einen Feuerschaden aufwenden muss).
Wassermehrverbrauch: Mitversichert gilt der Flüssigkeitsverlust
von mehr als 10 m3 als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens.
Entfernung von Bäumen nach dem Sturm: Durch Sturmschäden
entwurzelte Bäume und deren Abtransport, Entsorgung einschl.
Aufräumungskosten sind mitversichert. Die Höchstentschädigung
beträgt EUR 10.000,00.
Wiederherstellung von Gartenanlagen: Versichert sind die
infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für die
Wiederaufforstung und Wiederherstellung von Gartenanlagen. Die Höchstentschädigung
beträgt EUR 10.000,00 je Schadensfall.
Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten: Unterbringung
ohne Nebenkosten (wie z.B. Frühstück, Telefon), wenn das
versicherte Gebäude unbewohnbar wurde und dem
Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen etwa
bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu
dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar wird
(bis EUR 100,00 pro Tag / maximal für 60 Tage = EUR 6.000,00).
Rückreisekosten aus dem Urlaub bis EUR 5.500,00: Ersetzt
werden die Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines
erheblichen Versicherungsfalles (ab EUR 20.000 Schadensreserve)
vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadensort
reist.
Faire Beiträge - Stabilität seit 1999
So einfach und nachvollziehbar kann eine faire
Beitragsberechnung sein:
Vergessen Sie die ganze "Rechnerei" mit dem Wert
1914 und in diesem Zusammenhang auch die
"schleichenden" Beitragserhöhungen !
Es geht viel fairer und einfacher: Höchstentschädigung
EUR 1, 3 Millionen
Da wir für die Beitragskalkulation keine Versicherungssumme
ansetzen, sondern in erster Linie nach der Wohnfläche
berechnen, entsteht kein Nachteil, wenn wir im
Versicherungsvertrag die maximale Entschädigung von
bedingungsgemäß EUR 1,3 Millionen ausweisen.
Sinn und Zweck dieser -in einigen Fällen möglicherweise
"überzogenen" Wertfestlegung- ist, dass außer dem
eigentlichen Neuwert des Gebäudes auch noch eine Reihe von
Zusatzleistungen denkbar sind.
Keine Unterversicherung, wenn die Wohnfläche korrekt
angegeben wird !
Bitte beachten: Im Keller- und Dachgeschoss sind die
Flächen von bewohnbaren Räumen wie z.B. Studio, Sauna, Hobby-
/ Partyraum, Arbeitszimmer usw. beitragspflichtig, nicht aber
Waschküche, Heizungsraum, Abstellraum. Dabei ist die momentane
Nutzung unerheblich. Wenn solche Flächen vorhanden sind, müssen
sie bei der Angabe "Wohnfläche" berücksichtigt
werden, da wir die Beitragskalkulation nicht aus irgendwelchen
Summen vornehmen, sondern uns in erster Linie nach dem Umfang
(Wohnfläche) richten.
Anfrage
- ganz einfach online
Top-Schutz sofort
Sie müssen nicht mehr abwarten, bis eine herkömmliche
Gebäudeversicherung (zu vergleichen mit einer Kfz-Teilkasko)
gekündigt werden kann, sondern können sofort unser so
genanntes
AAG®
Schutzdach (Fachsprache:
Konditionsdifferenz-Deckung)
sprichwörtlich über Ihr Wohngebäude legen. Je
umfangreicher Sie bereits vorgesorgt und Risiken (wie zum
Beispiel Feuer oder Sturm) anderweitig abgesichert haben, um so
niedriger fällt der für die "AAG Gebäude-Vollkasko"
zu zahlende Beitrag aus !
Lehnen die anderen Gebäudeversicherungen vollständig oder
teilweise eine Regulierung ab, weil eben keine
Allgefahren-Deckung ("Vollkasko") gegeben ist, dann lässt
Sie die AAG Wohngebäudeversicherung "nicht im Regen
stehen" ! Ebenso helfen wir Ihnen bei einer ärgerlichen
Unterversicherung. Kürzt der andere Gebäudeversicherer seinen
Regulierungsbetrag, so treten wir zu 100% für den restlichen
Schadensbetrag ein !
Sie tragen nur die Selbstbeteiligung von EUR 250,00 - den
Rest bis maximal EUR 1,3 Millionen wir !
Was ist zu tun ? Das Prozedere ist ganz einfach: Sie
fordern zunächst eine volle Prämienkalkulation
an.
Wenn Ihnen das Angebot für eine "AAG Gebäude-Vollkasko"
zusagt, dann übermitteln Sie uns zu treuen Händen per
Briefpost oder Telefax ( 08662 3272 ) Kopien der
Versicherungsscheine von bereits vorhandenen Gebäudeversicherungen.
Anhand dieser Unterlagen ermitteln wir Ihren persönlichen
Beitragsrabatt, der im günstigsten Fall bis zu 70 % betragen
kann !
Die AAG-Garantie: Alle
Vertragskopien werden von uns datenschutzgerecht im Reißwolf
vernichtet, falls Sie sich letztendlich nicht für ein
AAG-Schutzdach entscheiden sollten !
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