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Zusammenfassung - so einfach kann ein optimaler Schutz sein !

AAG Vollschutz

Es geht viel einfacher, fairer und verständlicher: Man muss einfach umdenken und sich von den vorgegeben "Zwängen der Standardversicherungen" lösen.

Versichert ist jede nur denkbare Zerstörung oder Beschädigung !

Da brauchen Sie natürlich auch keine Elementarschaden-Versicherung zusätzlich abschließen. Der Elementarschaden-Schutz ist obligatorisch gegeben !

Unsere AAG® Gebäude-Vollkasko ist nicht mit normalen "aufgeblähten" Deckungskonzepten zu vergleichen; sie ist eine echte Allgefahren-Deckung ohne das übliche Wenn & Aber von herkömmlichen Gebäudeversicherungen. Die Allgefahren (Allrisk) - Deckung kennt keine Risikoeingrenzungen wie zum Beispiel Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch, Elementarschaden und schon gar nicht die ärgerlichen Klauseln.

Denken Sie nur einmal an die Definition Sturm (Windstärke 8). Uns interessiert nicht die Windgeschwindigkeit, sondern nur der entstandene Schaden am Gebäude, der ja auch schon durch eine Luftbewegung mit der "Stärke 7" oder noch weniger entstehen kann.

Einfach umdenken !

Das Prinzip der Allgefahren-Versicherung (Allriskdeckung) ist ganz einfach anhand dieser Ausschlüsse erklärt:

Nur Schäden / Risiken, die explizit hier aufgeführt sind fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Deshalb braucht es auch keine Aufzählungen über den Versicherungsumfang, wie dies bei allen herkömmlichen Wohngebäudeversicherungen der Fall ist.

Nicht versichert sind Schäden, die durch

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Krieg, Kernenergie und radioaktive Strahlung

entstehen.

Ferner Schäden durch mangelnde Instandhaltung, Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Reißen, Setzen, Schrumpfen oder Dehnen, Verfall, Rost, Feuchtigkeit, Schwamm, Insekten und sonstige Schädlinge, Bedienungs-, Fabrikations-, Planungs- sowie Materialfehler. Die Folgeschäden sind jedoch mitversichert !

Anmerkung hierzu: Die wenigen Ausschlüsse müssen sein, weil man ansonsten bei einer Allgefahren-Deckung alle Reparatur-, Unterhalts- und Sanierungskosten zu tragen hätte. Würden wir nur die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementar abdecken, wie dies bei herkömmlichen Gebäudeversicherungen der Fall ist, wären solche Ausschlüsse natürlich überhaupt nicht erforderlich.

Ein Rundumschutz für Haus & Zubehör

Gebäude (einschließlich Fundamente, Grund- sowie Kellermauern) und Garagen sind mit allen Bestandteilen und Zubehör versichert

Auch weiteres Zubehör, wie zum Beispiel freistehende Antennen, Beleuchtungsanlagen, Ständer, Masten, elektrische Freileitungen, Markisen, Schilder, Pergolen, Überdachungen, Briefkastenanlagen, Schwimmbecken, Schuppen, Gartenhäuser, Kinderspielplatz, Gewächshäuser, Hundezwinger, Müllcontainer, Flüssiggastanks, Terrassenbefestigungen, Hof- und Gehsteigbefestigungen, Einfriedungen, sowie Wasser- Gas-, Wärme- und Elektrizitätszähler - auch soweit sie sich im fremden Eigentum befinden, und der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.

Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserzu- und ableitungsrohren, Heizungsrohren (einschließlich Solarheizung, Sprinkler- und Wärmepumpenanlagen), sind auch dann mitversichert, wenn sich die Rohre außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück oder außerhalb des Grundstückes befinden und der Versicherungsnehmer zur Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.

Es gibt keine Klauseln; alles obligatorisch mitversichert - kein Einschluss kann mehr vergessen werden !

AAG Gebäude-Vollkasko - Vollschutz ohne "Wenn & Aber" !

Volle Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit !

Der Versicherer verzichtet bei der von ihm gezeichneten AAG Gebäude-Vollkasko uneingeschränkt auf die ansonsten übliche Einrede "Grobfahrlässigkeit".

Die Problematik, wann Unachtsamkeit eine grobe Fahrlässigkeit ist, beschäftigt anderswo reihenweise Gerichte und führt laufend zu Beschwerden beim Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.

Da Kunden der AAG Gebäude-Vollkasko einen besonders wertvollen Versicherungsschutz genießen, sollen sie auch in diesem Punkt besser gestellt sein als Versicherungsnehmer von normalen Gebäudeversicherungen

Nicht so wichtig - aber daran haben wir auch gedacht !

Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten als Folge eines Versicherungsfalles sind bis zu EUR 260.000,00 mitversichert.

Sachverständigenkosten bis EUR 55.000,00. Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden den Betrag von EUR 20.000,00, so werden auch die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten eines Sachverständigenverfahrens ersetzt.

Dekontaminationskosten bis EUR 260.000,00 (Kosten, die der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge einer Kontamination durch einen Feuerschaden aufwenden muss).

Wassermehrverbrauch: Mitversichert gilt der Flüssigkeitsverlust von mehr als 10 m3 als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens.

Entfernung von Bäumen nach dem Sturm: Durch Sturmschäden entwurzelte Bäume und deren Abtransport, Entsorgung einschl. Aufräumungskosten sind mitversichert. Die Höchstentschädigung beträgt EUR 10.000,00.

Wiederherstellung von Gartenanlagen: Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für die Wiederaufforstung und Wiederherstellung von Gartenanlagen. Die Höchstentschädigung beträgt EUR 10.000,00 je Schadensfall.

Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten: Unterbringung ohne Nebenkosten (wie z.B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar wird (bis EUR 100,00 pro Tag / maximal für 60 Tage = EUR 6.000,00).

Rückreisekosten aus dem Urlaub bis EUR 5.500,00: Ersetzt werden die Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles (ab EUR 20.000 Schadensreserve) vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadensort reist.

Faire Beiträge - Stabilität seit 1999

So einfach und nachvollziehbar kann eine faire Beitragsberechnung sein:

Vergessen Sie die ganze "Rechnerei" mit dem Wert 1914 und in diesem Zusammenhang auch die "schleichenden" Beitragserhöhungen !

Es geht viel fairer und einfacher: Höchstentschädigung EUR 1, 3 Millionen 

Da wir für die Beitragskalkulation keine Versicherungssumme ansetzen, sondern in erster Linie nach der Wohnfläche berechnen, entsteht kein Nachteil, wenn wir im Versicherungsvertrag die maximale Entschädigung von bedingungsgemäß EUR 1,3 Millionen ausweisen.

Sinn und Zweck dieser -in einigen Fällen möglicherweise "überzogenen" Wertfestlegung- ist, dass außer dem eigentlichen Neuwert des Gebäudes auch noch eine Reihe von Zusatzleistungen denkbar sind.

Keine Unterversicherung, wenn die Wohnfläche korrekt angegeben wird !

Bitte beachten: Im Keller- und Dachgeschoss sind die Flächen von bewohnbaren Räumen wie z.B. Studio, Sauna, Hobby- / Partyraum, Arbeitszimmer usw. beitragspflichtig, nicht aber Waschküche, Heizungsraum, Abstellraum. Dabei ist die momentane Nutzung unerheblich. Wenn solche Flächen vorhanden sind, müssen sie bei der Angabe "Wohnfläche" berücksichtigt werden, da wir die Beitragskalkulation nicht aus irgendwelchen Summen vornehmen, sondern uns in erster Linie nach dem Umfang (Wohnfläche) richten.

Anfrage - ganz einfach online

Top-Schutz sofort

Sie müssen nicht mehr abwarten, bis eine herkömmliche Gebäudeversicherung (zu vergleichen mit einer Kfz-Teilkasko) gekündigt werden kann, sondern können sofort unser so genanntes

AAG® Schutzdach (Fachsprache: Konditionsdifferenz-Deckung)

sprichwörtlich über Ihr Wohngebäude legen. Je umfangreicher Sie bereits vorgesorgt und Risiken (wie zum Beispiel Feuer oder Sturm) anderweitig abgesichert haben, um so niedriger fällt der für die "AAG Gebäude-Vollkasko" zu zahlende Beitrag aus !

Lehnen die anderen Gebäudeversicherungen vollständig oder teilweise eine Regulierung ab, weil eben keine Allgefahren-Deckung ("Vollkasko") gegeben ist, dann lässt Sie die AAG Wohngebäudeversicherung "nicht im Regen stehen" ! Ebenso helfen wir Ihnen bei einer ärgerlichen Unterversicherung. Kürzt der andere Gebäudeversicherer seinen Regulierungsbetrag, so treten wir zu 100% für den restlichen Schadensbetrag ein !

Sie tragen nur die Selbstbeteiligung von EUR 250,00 - den Rest bis maximal EUR 1,3 Millionen wir !

Was ist zu tun ? Das Prozedere ist ganz einfach: Sie fordern zunächst eine volle Prämienkalkulation an.

Wenn Ihnen das Angebot für eine "AAG Gebäude-Vollkasko" zusagt, dann übermitteln Sie uns zu treuen Händen per Briefpost oder Telefax ( 08662 3272 ) Kopien der Versicherungsscheine von bereits vorhandenen Gebäudeversicherungen. Anhand dieser Unterlagen ermitteln wir Ihren persönlichen Beitragsrabatt, der im günstigsten Fall bis zu 70 % betragen kann !

Die AAG-Garantie: Alle Vertragskopien werden von uns datenschutzgerecht im Reißwolf vernichtet, falls Sie sich letztendlich nicht für ein AAG-Schutzdach entscheiden sollten !