20 Jahre AAG® Gebäude-Vollkasko Einfach umdenken ! Das Prinzip der Allgefahren-Versicherung (Allriskdeckung) ist ganz einfach anhand dieser Ausschlüsse erklärt: Nur Schäden / Risiken, die explizit hier (§ 3 Absatz 3 AVBWG99) aufgeführt sind fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Deshalb braucht es auch keine Aufzählungen über den Versicherungsumfang, wie dies bei allen herkömmlichen Wohngebäudeversicherungen der Fall ist. Nicht versichert sind Schäden, die durch - Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Krieg, Kernenergie und radioaktive Strahlung
entstehen. Ferner Schäden durch mangelnde Instandhaltung, Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Reißen, Setzen, Schrumpfen oder Dehnen, Verfall, Rost, Feuchtigkeit, Schwamm, Insekten und sonstige Schädlinge, Bedienungs-, Fabrikations-, Planungs- sowie Materialfehler. Die Folgeschäden sind jedoch mitversichert ! Anmerkung hierzu: Die wenigen Ausschlüsse müssen sein, weil man ansonsten bei einer Allgefahren-Deckung alle Reparatur-, Unterhalts- und Sanierungskosten zu tragen hätte. Würden wir nur die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementar abdecken, wie dies bei herkömmlichen Gebäudeversicherungen der Fall ist, wären solche Ausschlüsse natürlich überhaupt nicht erforderlich. Der AAG Vollschutz Es geht viel einfacher, fairer und verständlicher: Man muss einfach umdenken und sich von den vorgegeben "Zwängen der Standardversicherungen" lösen. Versichert ist jede nur denkbare Zerstörung oder Beschädigung ! Da brauchen Sie natürlich auch keine Elementarschaden-Versicherung zusätzlich abschließen. Der Elementarschaden-Schutz ist obligatorisch gegeben ! Unsere AAG® Gebäude-Vollkasko ist nicht mit normalen "aufgeblähten" Deckungskonzepten zu vergleichen; sie ist eine echte Allgefahren-Deckung ohne das übliche Wenn & Aber von herkömmlichen Gebäudeversicherungen. Die Allgefahren (Allrisk) - Deckung kennt keine Risikoeingrenzungen wie zum Beispiel Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch, Elementarschaden und schon gar nicht die ärgerlichen Klauseln. Denken Sie nur einmal an die Definition Sturm (Windstärke 8). Uns interessiert nicht die Windgeschwindigkeit, sondern nur der entstandene Schaden am Gebäude, der ja auch schon durch eine Luftbewegung mit der "Stärke 7" oder noch weniger entstehen kann. |