Faire Beiträge
     Online Anfrage
     AAG Schutzdach
     Drucksachen
     Initiative Bayern

  AAG Schutzdach Topschutz sofort         Vorstellung nochmals starten      |   Impressum

AAG Gebäude-Vollkasko - Vollschutz ohne "Wenn & Aber" !

Volle Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit !

Der Versicherer verzichtet bei der von ihm gezeichneten AAG Gebäude-Vollkasko uneingeschränkt auf die ansonsten übliche Einrede "Grobfahrlässigkeit".

Die Problematik, wann Unachtsamkeit eine grobe Fahrlässigkeit ist, beschäftigt anderswo reihenweise Gerichte und führt laufend zu Beschwerden beim Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.

Da Kunden der AAG Gebäude-Vollkasko einen besonders wertvollen Versicherungsschutz genießen, sollen sie auch in diesem Punkt besser gestellt sein als Versicherungsnehmer von normalen Gebäudeversicherungen

Ein Rundumschutz für Haus & Zubehör

Gebäude (einschließlich Fundamente, Grund- sowie Kellermauern) und Garagen sind mit allen Bestandteilen und Zubehör versichert

Auch weiteres Zubehör, wie zum Beispiel freistehende Antennen, Beleuchtungsanlagen, Ständer, Masten, elektrische Freileitungen, Markisen, Schilder, Pergolen, Überdachungen, Briefkastenanlagen, Schwimmbecken, Schuppen, Gartenhäuser, Kinderspielplatz, Gewächshäuser, Hundezwinger, Müllcontainer, Flüssiggastanks, Terrassenbefestigungen, Hof- und Gehsteigbefestigungen, Einfriedungen, sowie Wasser- Gas-, Wärme- und Elektrizitätszähler - auch soweit sie sich im fremden Eigentum befinden, und der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.

Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserzu- und ableitungsrohren, Heizungsrohren (einschließlich Solarheizung, Sprinkler- und Wärmepumpenanlagen), sind auch dann mitversichert, wenn sich die Rohre außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück oder außerhalb des Grundstückes befinden und der Versicherungsnehmer zur Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.

Es gibt keine Klauseln; alles obligatorisch mitversichert - kein Einschluss kann mehr vergessen werden !

Vorsicht bei Fälschungen  !

Nachdem es einige Nachahmer gibt, die den von uns erstmals 1999 in Umlauf gebrachten Wertbegriff  „Gebäude-Vollkasko“  übernommen haben und ihn manchmal für ein minderwertiges Versicherungsprodukt „missbrauchen“, sehen wir uns zu diesem Hinweis gezwungen.

Sehr bedenklich stimmt uns, mit welch einer Dreistigkeit einige Anbieter die Wertbegriffe "Allrisk" oder "Allgefahren-Deckung" für eine ganz normale Wohngebäudeversicherung verwenden. Wir persönlich halten diesen Wortmissbrauch für eine Täuschung der Verbraucher. Einfacher ausgedrückt:  Aus einem Smart wird ja auch kein Mercedes, nur weil man einen Stern auf die Motorhaube setzt !

Wer behauptet, dass ein absolut gleichwertiger Versicherungsschutz anderweitig billiger zu bekommen ist, der soll sich dazu auch schriftlich bekennen und für seine Empfehlung die volle Verantwortung übernehmen.

Ein Tipp von uns: Lassen Sie sich doch einfach ein „Qualitäts-Zertifikat“ ausstellen.

Hier finden Sie ein Muster / einen Vorschlag