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Nicht so wichtig - aber daran haben wir auch gedacht !

Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten als Folge eines Versicherungsfalles sind bis zu EUR 260.000,00 mitversichert.

Sachverständigenkosten bis EUR 55.000,00. Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden den Betrag von EUR 20.000,00, so werden auch die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten eines Sachverständigenverfahrens ersetzt.

Dekontaminationskosten bis EUR 260.000,00 (Kosten, die der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge einer Kontamination durch einen Feuerschaden aufwenden muss).

Wassermehrverbrauch: Mitversichert gilt der Flüssigkeitsverlust von mehr als 10 m3 als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens.

Entfernung von Bäumen nach dem Sturm: Durch Sturmschäden entwurzelte Bäume und deren Abtransport, Entsorgung einschl. Aufräumungskosten sind mitversichert. Die Höchstentschädigung beträgt EUR 10.000,00.

Wiederherstellung von Gartenanlagen: Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für die Wiederaufforstung und Wiederherstellung von Gartenanlagen. Die Höchstentschädigung beträgt EUR 10.000,00 je Schadensfall.

Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten: Unterbringung ohne Nebenkosten (wie z.B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar wird (bis EUR 100,00 pro Tag / maximal für 60 Tage = EUR 6.000,00).

Rückreisekosten aus dem Urlaub bis EUR 5.500,00: Ersetzt werden die Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles (ab EUR 20.000 Schadensreserve) vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadensort reist.

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