Nicht so wichtig - aber daran
haben wir auch gedacht !
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten als
Folge eines Versicherungsfalles sind bis zu EUR 260.000,00
mitversichert.
Sachverständigenkosten bis EUR 55.000,00. Übersteigt der
entschädigungspflichtige Schaden den Betrag von EUR 20.000,00,
so werden auch die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden
Kosten eines Sachverständigenverfahrens ersetzt.
Dekontaminationskosten bis EUR 260.000,00 (Kosten, die der
Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge
einer Kontamination durch einen Feuerschaden aufwenden muss).
Wassermehrverbrauch: Mitversichert gilt der Flüssigkeitsverlust
von mehr als 10 m3 als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens.
Entfernung von Bäumen nach dem Sturm: Durch
Sturmschäden entwurzelte Bäume und deren Abtransport,
Entsorgung einschl. Aufräumungskosten sind mitversichert. Die Höchstentschädigung
beträgt EUR 10.000,00.
Wiederherstellung von Gartenanlagen: Versichert sind die
infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für die
Wiederaufforstung und Wiederherstellung von Gartenanlagen. Die Höchstentschädigung
beträgt EUR 10.000,00 je Schadensfall.
Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten: Unterbringung
ohne Nebenkosten (wie z.B. Frühstück, Telefon), wenn das
versicherte Gebäude unbewohnbar wurde und dem
Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen etwa
bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu
dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar wird
(bis EUR 100,00 pro Tag / maximal für 60 Tage = EUR 6.000,00).
Rückreisekosten aus dem Urlaub bis EUR 5.500,00: Ersetzt
werden die Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines
erheblichen Versicherungsfalles (ab EUR 20.000 Schadensreserve)
vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadensort
reist.
|