Einfach umdenken !
Das Prinzip der
Allgefahren-Versicherung (Allriskdeckung) ist ganz
einfach anhand dieser Ausschlüsse erklärt:
Nur Schäden / Risiken, die explizit hier aufgeführt sind
fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Deshalb braucht es
auch keine Aufzählungen über den Versicherungsumfang, wie dies
bei allen herkömmlichen Wohngebäudeversicherungen der Fall
ist.
Nicht versichert sind Schäden, die durch
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Krieg, Kernenergie und radioaktive Strahlung
entstehen.
Ferner Schäden durch mangelnde Instandhaltung, Abnutzung,
Verschleiß, Alterung, Reißen, Setzen, Schrumpfen oder Dehnen,
Verfall, Rost, Feuchtigkeit, Schwamm, Insekten und sonstige Schädlinge,
Bedienungs-, Fabrikations-, Planungs- sowie Materialfehler. Die
Folgeschäden sind jedoch mitversichert !
Anmerkung hierzu: Die wenigen Ausschlüsse müssen
sein, weil man ansonsten bei einer Allgefahren-Deckung alle
Reparatur-, Unterhalts- und Sanierungskosten zu tragen hätte. Würden
wir nur die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementar
abdecken, wie dies bei herkömmlichen Gebäudeversicherungen der
Fall ist, wären solche Ausschlüsse natürlich überhaupt nicht
erforderlich.
|